Flächennutzungsplan: Änderungen abgesegnet

Etliche Bebauungspläne aus Schramberg, Hardt, Aichhalden und, Lauterbach eingearbeitet

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Flächennutzungspläne sind die Grundlage für alle kommunalen Bebauungspläne – und damit immer auch Veränderungen unterworfen. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Schramberg stammt aus dem Jahr 1998. Neben Schramberg gehören Hardt, Aichhalden und Lauterbach zu dieser Gemeinschaft. Immer wenn es Veränderungen gibt, müssen die kommunalen Gremien über diese Änderungen beraten und diese beschließen. Am Ende beschließt ein „Gemeinsamer Ausschuss“ mit Vertretern aller vier Kommunen über die Änderungen

Schramberg. Bei diesem aufwändigen Verfahren werden nicht nur die berühmten Träger öffentlicher Belange (TÖB), also andere Behörden wie Landratsamt, Regierungspräsidium und Polizeipräsidium einbezogen. Auch Telekommunikationsunternehmen und Versorger, Verbände und die Öffentlichkeit haben ein Wörtchen mitzureden. All diese Eingaben wiegen die Raumplaner ab, ändern oder ergänzen ihren Plan, oder erklären die Eingaben für nicht zulässig oder unbegründet.

Viele Detailpläne aufgenommen, „Tiny Houses“ gestrichen

Ob die Planer damit richtig liegen, das entscheiden dann die Gemeinderäte der beteiligten Kommunen.
In Schramberg steht nun die 11. Punktuelle Änderung des FNP von 1998 an. Dabei geht es um verschiedene Änderungen in Aichhalden, Hardt und Lauterbach sowie den Plan in Schönbronn ein Gewerbegebiet für einen KFZ-Betrieb an der Straße nach Mariazell auszuweisen.

In Rötenberg beispielsweise möchte man eine Fläche für einen Solarpark ausweisen. In Hardt entfällt eine Mischbaufläche, weil der Eigentümer nicht verkaufen möchte. Schließlich gab es in Lauterbach Pläne für „Tiny Houses“ im Bereich zwischen Imbrand und Hölzleshof. Dagegen gab es zahlreiche Bedenken und deshalb hat man „das Gebiet aus dem Verfahren gestrichen“, wie Stadtplaner Joschka Joos im Ausschuss für Umwelt und Technik erläutert hat.

Gegen die Pläne für Mini-Häusle gab es große Bedenken. Foto: him

Beim Schönbronner Plan hatte das Regierungspräsidium darauf hingewiesen, dass dieser Kfz-Betrieb in einem Wasserschutzgebiet Zone IIIA geplant sei. Der Regionalverband wollte Alternativen geprüft haben. „Wir haben nachgewiesen, dass es in Schönbronn keine Alternativen gibt“, so Joos. Das habe das Regierungspräsidium inzwischen auch akzeptiert. Neu aufgenommen habe man eine Korrektur bei der Fläche für die neue Sport- und Festhalle in Tennenbronn.


Straßenmeisterei kommt nach Brambach

Außerdem wird im Flächennutzungsplan eine Fläche für die Straßenmeisterei Sulgen im Bereich Brambach ausgewiesen. Diese knapp ein Hektar große Fläche läge in direkter Verlängerung eines Gewerbegebietes. Der bisherige Standort an der Vierhäuserstraße habe einen erhöhten Sanierungsbedarf. Eine Sanierung am bisherigen Standort sei aber nicht wirtschaftlich, heißt es in der Vorlage.

In diesem bereich in Brambach an der Straße nach Heiligenbronn soll die Straßenmeisterei kommen. Foto: geoportalBW


Fertig in anderthalb Jahren


Als nächste Schritte sei die zweite Offenlage vorgesehen, so Joos. Sollten dabei keine weiteren Stellungnahmen eingehen, die Planänderungen zur folge hätten, könnte das Verfahren abgeschlossen und dem Regierungspräsidium vorgelegt werden. „Wir wären dann im Herbst fertig“, so Joos. Nachdem die zehnte punktuelle Änderung zwölf Jahre gedauert habe, habe man nun in anderthalb Jahren das Verfahren durchgezogen, meinte Stadtplaner Joos ein bisschen stolz.

Sieben Ausschussmitglieder haben dem Gemeinderat und dem Gemeinsamen Ausschuss empfohlen, die Planänderungen anzunehmen. Es gab eine Gegenstimme und eine Enthaltung. Wegen der nach wie vor ungenügenden Anzeigetechnik zur Abstimmung kann die Öffentlichkeit nicht erfahren, wie die Rätinnen und Räte votiert haben.


13b-Verfahren werden eingearbeitet


Bei einem weiteren Flächennutzungsplanthema ging es um Berichtigungen. In den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Schramberg hatten die Räte mehrere Bebauungsplanverfahren nach den Paragraphen 13a und 13 b des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren abgewickelt. Diese Baugebiete müssen nun nachträglich in den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden. Dabei braucht es keine Beteiligung mehr.

In Schramberg hatte die Stadt das Tennenbronner Wohngebiet Bergacker IV und die Planie am Sonnenberg im 13b Verfahren entwickelt. In Aichhalden war es das Seniorenzentrum und das Wohngebiet Alter IV, in Hardt mehrere Wohngebiete etwa am Römerweg.

Emil Rode (Freie/Neue Liste) lobte, dass diese beiden Schramberger Gebiete so glatt entwickelt werden konnten. Joos erinnerte daran, dass dann ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die 13b-Verfahren unmöglich gemacht habe. Da seien aber Bergacker und Planie bereits abgeschlossen gewesen. Das Waldmössinger Gebiet Kehlenstraße aber noch nicht.

Deshalb müsse die Stadt hier das klassische Verfahren anwenden. „Das müssen andere Kommunen aber auch.“ Der Ausschuss stimmte einmütig für eine Empfehlung an den Rat und den gemeinsamen Ausschuss die Berichtigungen so vorzunehmen.




Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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